Hundertsatz (Prozentsatz), zu dem eine Schuld für die Dauer
ihres Bestehens zu verzinsen ist. Soweit nichts anderes vereinbart
ist, bezieht sich der Zinssatz auf ein Jahr.
Zinseszins - "Zins vom Zins". Wird der fällige Zins etwa
für Spareinlagen nicht abgehoben, sondern "dem Kapital zugeschlagen"
(kapitalisiert), wird er als Kapitalzuwachs wie das Anfangskapital
verzinst. Dadurch entstehen in der Folge Zinsen aus den kapitalisierten
Zinsen, die im Lauf der Jahre beträchtlichen Umfang annehmen
können.