Zinsfuß - Zinssatz - Zinseszins - Zinsstruktur


 
 


Hundertsatz (Prozentsatz), zu dem eine Schuld für die Dauer ihres Bestehens zu verzinsen ist. Soweit nichts anderes vereinbart ist, bezieht sich der Zinssatz auf ein Jahr.
Zinseszins - "Zins vom Zins". Wird der fällige Zins etwa für Spareinlagen nicht abgehoben, sondern "dem Kapital zugeschlagen" (kapitalisiert), wird er als Kapitalzuwachs wie das Anfangskapital verzinst. Dadurch entstehen in der Folge Zinsen aus den kapitalisierten Zinsen, die im Lauf der Jahre beträchtlichen Umfang annehmen können.

 
 
Sehe auch:
Webseite www.zinsstruktur.de
 
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